2. 2.1. Wie vorstehend erwähnt (…), wurde beim Beschwerdeführer bereits verschiedentlich eine paranoide Schizophrenie (ICD-10 F20.0) sowie ein Alkoholabhängigkeitssyndrom (ICD-10 F10.2) diagnostiziert sowie auch im Rahmen der Klinikaufenthalte ab September 2018 wiederholt bestätigt. Die zur Erforschung der Krankheitsursache im Rahmen dieser Hospitalisationen vorgenommen Abklärungen wurden zudem seitens der PDAG dokumentiert. Namentlich wurde während der Hospitalisation vom 8. November bis zum 18. Dezember 2018 zum Ausschluss organischer Ursachen der psychiatrischen Symptomatik ein MRI sowie mehrmals ein EKG durchgeführt.