ANDREA BÜCHLER/DOMINIQUE JAKOB [Hrsg.], Das neue Erwachsenenschutzrecht, Einführung und Kommentar zu Art. 360 ff. ZGB, 2. Auflage, Basel 2015, Art. 449 N 2). Die Einweisung zur Begutachtung muss stets das Verhältnismässigkeitsprinzip wahren. Jedoch kann die KESB im Rahmen einer gemäss den Voraussetzungen von Art. 426 Abs. 1 ZGB angeordneten fürsorgerischen Unterbringung die Einrichtung ersuchen, einen Bericht über die Auswirkungen einer bereits feststehenden psychischen Störung zu verfassen (vgl. MARANTA/AUER/MARTI, Basler Kommentar, Art. 439 N 3). 52 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2019