4 Art. 449 ZGB Unzulässigkeit der Anordnung einer Begutachtung in einer Einrichtung (Art. 449 ZGB) bei einer bereits mehrfach bestätigten Diagnose, wenn nur geklärt werden muss, wie eine gesundheitliche Störung am besten zu behandeln ist oder wenn es primär um die Klärung der Fragen geht, wie sich die bestehenden psychischen Störungen auf verschiedene Lebensbereiche auswirken und welche erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen allenfalls erforderlich sein könnten.