Das Einspracheverfahren im Migrationsrecht ist im Kanton Aargau als Rechtsmittelverfahren ausgestaltet, wobei der Einspracheentscheid nach Erlass der erstinstanzlichen Verfügung durch dieselbe Verwaltungsbehörde, das MIKA, ergeht. Daran ändert nichts, dass innerhalb des MIKA bislang sämtliche Einspracheentscheide durch den Rechtsdienst des MIKA ergingen und damit organisatorisch sichergestellt wurde, dass andere Personen als die ursprünglich Verfügenden über die Einsprache entschieden haben.