Sie beantragen einzig die Verlängerung der Ausreisefrist von 60 auf 120 Tage. Zur Begründung führen sie an, damit sie im Iran wieder neu anfangen könnten, d.h. eine Wohnung mieten und lebensnotwendige Sachen beschaffen könnten, benötigten sie Geld. Sie müssten deshalb auf die Entschädigung der Opferhilfe oder des SEM warten, ansonsten sie mit leeren Händen dastehen würden. Zudem sei ihr Sohn wegen Invalidität auf Hilfe angewiesen. Der genaue Zeitpunkt der Erledigung der Gerichtsverfahren sei nicht bekannt.