Mit Einspracheentscheid vom 22. Februar 2019 wies die Vorinstanz die Einsprache ab. Die entsprechenden Dispositive des MIKA korrigierte die Vorinstanz dahingehend, dass der Passus "nach Rechtskraft" gestrichen wurde. Präzisierend hielt die Vorinstanz in der Begründung fest, dass die Beschwerdeführer die Schweiz damit innert 60 Tagen ab Erlass der angefochtenen Verfügungen zu verlassen hätten.