A. Der Sohn der Beschwerdeführer (geb. 1991) reiste 2016 in die Schweiz ein und ersuchte um Asyl. Bei einer Messerstecherei wurde er erheblich verletzt. In der Folge reisten seine Eltern (die Beschwerdeführer) im September 2016 in die Schweiz ein und sorgten für ihren Sohn. Sie erhielten dafür ein Visum D (länger als 90-tägiger Aufenthalt), welches mehrfach verlängert wurde. Am 6. Dezember 2018 stellte das MIKA den Beschwerdeführern die Nichtverlängerung des am 10. Januar 2019 auslaufenden Visums und die Wegweisung aus der Schweiz in Aussicht und gewährte ihnen das rechtliche Gehör.