E. 3.b, in: StR 2001, S. 419 = StE 2001 A 24.32 Nr. 4). Dies gilt nach feststehender Rechtsprechung und Praxis in steuerlicher Hinsicht weiterhin, trotzdem das Bundesgericht in sozialversicherungsrechtlicher Angelegenheit bereits mit Entscheid vom 13. Mai 2003 (BGE 129 V 293) und seither wiederholt bestätigter Rechtsprechung (vgl. u.a. BGE 142 V 169, 136 V 16, 133 V 563) erkannt hat, für die Berechnung der AHV-Beitragspflicht des Selbstständigerwerbenden seien auch freiwillig geleistete Einkäufe entsprechend dem üblichen hälftigen "Arbeitgeberanteil" abzugsfähig. AHV-rechtlicher Normzweck sowie die angestrebte Gleichbehandlung Unselbstständig und 96 Obergericht, Abteilung