Aus den Erwägungen 1. 1.1. Selbstständigerwerbende können sich der beruflichen Vorsorge freiwillig anschliessen (Art. 4 und 44 BVG). Diesfalls gelten von den geleisteten Beiträgen die Hälfte als "Arbeitgeberbeiträge" und kön- 2018 Steuern 95