Die Sache ist zur Erteilung einer entsprechenden Bewilligung an das BVU zurückzuweisen. Das BVU wird zu entscheiden haben, ob dies in Form einer Erlaubnis oder einer Verleihung zu erfolgen hat (§ 104 bzw. § 105 BauG, § 59 BauV). 2019 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 121