Nicht gefolgt werden kann schliesslich den Ausführungen der Vorinstanz betreffend Gemeindeautonomie. Die Vorinstanz erwog, es könne keine Rede davon sein, dass das kantonale Recht die Nutzung und den Gebrauch der Kantonsstrasse nicht regle und der Beschwerdeführerin in diesem Bereich Autonomie zukomme. Die Beschwer- 120 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2019