Ob die in den letzten Jahren verzeichneten Unfälle beim Knoten "Gstühl" mit einer AVÜ mutmasslich verhindert worden wären, ist letztlich nicht entscheidend (und wäre teilweise wohl auch spekulativ). Es entspricht jedoch den gesetzlichen Vorgaben, wenn die für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit zuständige Beschwerdeführerin (bzw. der Stadtrat) präventiv – im Sinne einer Standortdisziplinierung – das Risiko vermindern will, dass es beim Knoten "Gstühl" wegen Rotlichtmissachtungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen zu gefährlichen Situationen bzw. Unfällen kommt.