SAR 531.200) bestimmt in § 4 Abs. 1 sodann, dass die Gemeinden (nach Massgabe von § 19 PolG) die lokale Sicherheit auf dem Gemeindegebiet gewährleisten. Die lokale Sicherheit umfasst u.a. die Überwachung und Kontrolle des ruhenden Strassenverkehrs auf dem ganzen Gemeindegebiet sowie des fliessenden Strassenverkehrs innerorts und auf Gemeindestrassen ausserorts (§ 4 Abs. 2 lit. c PolG; vgl. auch AGVE 2013, S. 258 f.). In § 3 Abs. 1 lit. b des Dekrets über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vom 6. Dezember 2005 (Polizeidekret, PolD;