sie können mit Systemen zur Geschwindigkeitsmessung kombiniert werden (Abs. 2). Bei den Messarten, welche bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in erster Linie zu wählen sind, nennt Art. 6 VSKV-ASTRA u.a. explizit "Messungen mit stationären Messsystemen, die autonom betrieben werden" (Art. 6 lit. b VSKV- ASTRA). 3.2. 3.2.1. Art. 50 BV gewährleistet die Gemeindeautonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts. Gemäss § 106 KV sind die Gemeinden im Rahmen von Verfassung und Gesetz befugt, sich selbst zu organisieren, ihre Behörden und Beamten zu wählen, ihre Aufgaben nach eigenem Ermessen zu erfüllen und ihre öffentlichen Sachen selbstständig zu verwalten.