106 Abs. 1 SVG ermächtigt, die zum Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Vorschriften zu erlassen und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit der Regelung von Einzelheiten zu betrauen. An entsprechende Regelungen, insbesondere an Vorschriften über technische Anforderungen zur verkehrspolizeilichen Überwachungen, sind die Kantone gebunden (Urteil des Bundesgerichts vom 14. Juni 2013 [6B_656/2012], Erw. 1.3.3). Die Verkehrskontrollen, die damit zusammenhängenden Massnahmen, Meldungen und statistischen Erhebungen werden durch die Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs vom 28. März 2007 (Strassenverkehrskontrollverordnung, SKV; SR 741.013) geregelt (vgl. Art. 1 SKV).