deutlich, was die Vergabestelle offenbar übersehen hat. Die Vergabe der Fachplanerleistungen für BKP 292.0 Bauingenieur Holzbau hätte deshalb nach Wahl der Vergabestelle im offenen oder allenfalls im selektiven Verfahren erfolgen müssen, was in beiden Fällen eine vorgängige öffentliche Ausschreibung vorausgesetzt hätte (§ 8 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 7 Abs. 1 und 2 SubmD). Das durchgeführte Einladungsverfahren ist klarerweise dekretswidrig. Daran ändert auch nichts, dass der Zuschlag nur für die (Teil-)Phasen 31 – 33 erteilt worden ist.