Fr. 309'840.00 eingesetzt. Gestützt auf die Gesamtsumme hat der Gemeinderat das Einladungsverfahren gemäss § 8, Ziffer 2) Submissionsdekret vorgesehen". Der geschätzte Wert des zu vergebenden Auftrags übersteigt somit den Schwellenwert von Fr. 250'000.00, bis zu dem bei Dienstleistungen ein Einladungsverfahren zulässig ist (vgl. § 8 Abs. 2 lit. b und Abs. 1 lit. b SubmD) deutlich, was die Vergabestelle offenbar übersehen hat.