Der Beweis für solche steuermindernden Tatsachen obliegt bekanntlich nicht den Steuerbehörden, daher geht die Beweislosigkeit zu Lasten der Steuerpflichtigen. Die Steuerbehörden werden damit, entgegen der Befürchtung des KStA, nicht wesentlich durch aufwendige und unangenehme Beweisverfahren belastet, dies auch aufgrund der Tatsache, dass eher 2019 Steuern und Abgaben 75