In besonderen Situationen (Schnarchen, medizinische Gründe) würden sie separat schlafen – in solchen Fällen packe sie ihre Sachen und gehe hinauf in den ersten Stock. Ungefähr drei Mal in der Woche würden sie beieinander schlafen. Auf nachträgliche schriftliche Aufforderung hin, ihre Ausführungen zu konkretisieren, stellte die Beschwerdeführerin dem Gericht am 19. Februar 2019 fotografische Aufnahmen von der Schlafsituation zur Verfügung. Auf diesen Aufnahmen befinden sich ein Einzelbett und ein Bettsofa in je einem Zimmer in der Wohnung im ersten Stock und ein Doppelbett, aufgenommen in einem Zimmer der Par- terre-Wohnung.