Auf die Frage, ob sich die Beschwerdeführerin und ihr Lebenspartner auch das Schlafzimmer teilen würden, machten sie folgende Angaben: Während die Beschwerdeführerin ausführte, dass sie ein schmales Bett in einem Zimmer habe und in der unteren Wohnung ein Doppelbett stehe, wo gemeinsam genächtigt werde, sagte der Lebenspartner aus, dass im ersten Stock ein "Eheschlafzimmer" bestehe und dort gemeinsam geschlafen werde – im Parterre könne man aber ebenso gemeinsam nächtigen. In besonderen Situationen (Schnarchen, medizinische Gründe) würden sie separat schlafen – in solchen Fällen packe sie ihre Sachen und gehe hinauf in den ersten Stock.