Auch in einer grossen Wohnung mit zwei Etagen oder einem Einfamilienhaus kann eine solche räumliche Trennung ohne weiteres ebenfalls stattfinden. Beide Konkubinatspartner verfügen zudem über Schlüssel für beide Wohnungen, wobei die Haustüren die meiste Zeit nicht abgeschlossen seien. 4.1.3. Gegen das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts spricht der von der Beschwerdeführerin mit dem Lebenspartner abgeschlossene Mietvertrag über die Wohnung im ersten Stock.