Aus sozialen Gründen – einer langjährigen Mieterin wollte der Lebenspartner nicht kündigen – wurde das Projekt schliesslich nicht mehr weiterverfolgt. Nach dem Versterben der langjährigen Mieterin wäre zwar grundsätzlich die Gelegenheit zum Verbinden der beiden Wohnungen da gewesen, da jedoch bereits etliche Sanierungsmassnahmen an der Parterre-Wohnung durchgeführt worden seien, habe man aus ökonomischen Gründen darauf verzichtet. Der Verzicht ist unter diesen Umständen durchaus nachvollziehbar – auch weil der Lebenspartner bei der Befragung glaubhaft ausführte, es mache für ihn keinen Unterschied, ob er nun innerhalb oder ausserhalb der Wohnung in den ersten Stock gelange.