Im Jahre 2010 meldete der Lebenspartner die Beschwerdeführerin ausserdem bei seiner Pensionskasse für eine Lebenspartnerrente an. Im Unterschied zum Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2017.74 vom 9. Juni 2017, in dem es sich um eine Erbschaft zwischen zwei Geschwistern handelte und die gesetzliche Erbfolge zum Zug kam, geht es vorliegend um eine Schenkung von CHF 250'000.00 zwischen zwei Konkubinatspartnern. Eine Schenkung in dieser Grössenordnung zeigt bereits an sich eine er- 2019 Steuern und Abgaben 71