Die Beschwerdeführerin vereinbarte mit ihrem Ex-Mann im Jahre 2004, aufgrund des gelebten Konkubinats auf Unterhalt zu verzichten. Bereits geraume Zeit davor, per 1. Dezember 1997, hatte der aktuelle Lebenspartner eine Lebensversicherung über CHF 250'000.00 abgeschlossen und die Beschwerdeführerin als Begünstigte eingesetzt. Im Jahre 2010 meldete der Lebenspartner die Beschwerdeführerin ausserdem bei seiner Pensionskasse für eine Lebenspartnerrente an.