Der vorliegende Fall gibt daher Anlass, die mit Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2017.74 vom 9. Juni 2017 E. 2.3 und 2.4 (bestätigt durch das Urteil des Bundesgerichts 2C_658/2017 vom 6. Februar 2018 E. 4.4.4) eingeführte Auslegung für die Belange der Schenkungssteuer zu präzisieren. Entgegen der Befürchtung des KStA erweisen sich die Beweisschwierigkeiten in Schenkungssteuerfällen nicht als unüberwindbar. Infolgedessen ist eine schematische Beurteilung, wie sie in Erb- 2019 Steuern und Abgaben 69