Solche Abklärungen zu Wohngemeinschaften bereiten unter Umständen auch in Schenkungssteuerfällen Schwierigkeiten, doch können hier, im Unterschied zu Sachverhalten bei der Erbschaftssteuer, wo der Erblasser naturgemäss nicht mehr befragt werden kann, der Schenker und die Beschenkte Auskunft geben. Der vorliegende Fall gibt daher Anlass, die mit Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2017.74 vom 9. Juni 2017 E. 2.3 und 2.4 (bestätigt durch das Urteil des Bundesgerichts 2C_658/2017 vom 6. Februar 2018 E. 4.4.4) eingeführte Auslegung für die Belange der Schenkungssteuer zu präzisieren.