(Botschaft des Regierungsrats vom 21. Mai 1997 zur Totalrevision der aargauischen Steuergesetze 97.002968, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, § 146 S. 106). Das KStA wies bereits in seinem Kurzkommentar vom 26. November 1993 zu den Vorentwürfen für das revidierte Steuergesetz in den Ausführungen zu § 90 StG darauf hin, dass mit der Vermeidung des Begriffs "Konkubinat" eine Ausweitung des Kreises der Begünstigten über das Konkubinatsverhältnis hinaus einhergehe. 2.4. In Erbschaftssachen ist die Tatsache, ob der Erblasser mit einer Person während fünf Jahren in Wohngemeinschaft gelebt hat, im Nachhinein oft schwer überprüfbar.