2.3. Im Unterschied zu den soeben zitierten Urteilen, wo eine Erbschaft respektive eine Wohngemeinschaft unter Geschwistern zu beurteilen war, handelt es sich vorliegend um eine Schenkung zwischen zwei Konkubinatspartnern. Solche nicht verwandtschaftlichen, jedoch unter Umständen einer Ehe ähnlichen Beziehungen sind erst mit Erlass des Steuergesetzes vom 15. November 1998 privilegiert worden und auch dann nur, wenn während fünf Jahren eine Wohngemeinschaft bestanden hat. Davor fielen solche Konstellationen in die damals noch existierende Klasse 6 unter die Kategorie "alle weiteren steuerpflichtigen Personen" (§ 90 aStG vom 13. Dezember 1983).