34 Vollstreckung; Parteiwechsel - Wird die streitbetroffene Liegenschaft während des Beschwerdeverfahrens gegen einen Vollstreckungsentscheid veräussert, richten sich angeordnete Vollstreckungsmassnahmen wie die Nachfristansetzung und das Androhen der Ersatzvornahme sowie der Bestrafung wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen nunmehr gegen den Erwerber. - Das Beschwerdeverfahren wird auch gegen den Willen des Erwerbers mit diesem fortgeführt (zwangsweiser Parteiwechsel).