Der vorinstanzliche Entscheid ist auch in diesem Punkt fehlerhaft. Die Beschwerdeführerin ist ohne ein weiteres Praktikum, insbesondere ohne das von der Vorinstanz geforderte mindestens dreimonatige Praktikum bei einem Grundbuchamt, zur ergänzenden Notariatsprüfung im Kanton Aargau zuzulassen. 2018 Vollstreckung 327 XI. Vollstreckung