Praktikums zum Erwerb des aargauischen Notariatspatents durchsetzen muss, die im Anerkennungsverfahren keine Rolle spielen. Abgesehen davon würde eine derart rechtsungleiche Praxis wohl eine fast unüberwindbare Hürde für die interkantonale Freizügigkeit von Urkundspersonen darstellen, weit mehr als dies eine ergänzende Notariatsprüfung je zu tun vermöchte. Gestandene, mitten im Erwerbsleben stehende Notarinnen und Notare mit einem ausserkantonalen Fähigkeitsausweis werden sich in den seltensten Fällen darauf einlassen, sich noch einmal als Praktikant zu verpflichten. Der vorinstanzliche Entscheid ist auch in diesem Punkt fehlerhaft.