Zu ihren Aufgabegebieten als Urkundsperson/Notarin bei der Einwohnergemeinde B., wo sie seit dem 21. Februar 2012 teilzeitlich tätig ist, gehört gemäss Zwischenzeugnis vom 29. Juni 2017 die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften über dingliche und vormerkbare persönliche Rechte (Grundstücksgeschäfte), insbesondere Kaufverträge, Schenkungen, Erbvorbezüge, Mutationen, Grunddienstbarkeitsverträge und Begründung von Stockwerkeigentum. Ausserdem nimmt sie Beurkundungen im Ehe- und Erbrecht vor, insbesondere das Verschreiben von Testamenten für die handschriftliche Abschreibung durch die Kunden, das Abfassen von Ehe- und/oder Erbverträ-