Prüfung abzulegen ist und mindestens zwei Stunden dauert, umfasst die folgenden Gebiete des Bundesrechts und des zugerischen Rechts: (a) Zivilrecht und Zivilprozessrecht, (b) Strafrecht und Strafprozessrecht, (c) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, (d) Staats- und Verwaltungsrecht, (e) Beurkundungsrecht und (f) Anwaltsrecht (§ 5 Anwaltsprüfungsverordnung). 5.3.3. Die Notariatskommission begründete ihren Entscheid, die Gleichwertigkeit der zugerischen Beurkundungsprüfung mit der aargauischen Notariatsprüfung zu verneinen, vorab damit, dass der Kanton Zug im Unterschied zum Kanton Aargau keine eigenständige Notariatsprüfung kenne.