meininteresse) liegende Ziele verfolgen, indem sie die Rechtmässigkeit und Rechtssicherheit von Akten zwischen Privatpersonen gewährleisten, eine öffentliche Urkunde erhöhte Beweiskraft geniesst, für Notare zwar Honorarvorschriften bestehen, sie ihren Beruf innerhalb der Grenzen ihrer jeweiligen örtlichen Zuständigkeit aber dennoch unter Wettbewerbsbedingungen ausführen, was für die Ausübung öffentlicher Gewalt untypisch ist, und allein die Notare (unter Ausschluss der Staatshaftung) für die Handlungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit haften. Der EuGH gelangte unter diesen Umständen zum Schluss, dass die notariellen Tätigkeiten nach ihrer ge-