Sie käme einem revolutionären Paradigmenwechsel gleich. Beim schweizerischen Verständnis der notariellen Tätigkeit handle es sich um eine während mehr als sieben Jahrhunderten gewachsene und tradierte Rechtsüberzeugung, deren Änderung die bestehende Rechtssicherheit qualifiziert tangieren würde. Schliesslich hätte die Neudefinierung notariellen Handelns erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Kantone. Die Bewilligung zur (hoheitlichen) Ausübung notarieller Tätigkeiten stelle ein wohlerworbenes Recht dar, dessen Entzug beim Kanton eine Entschädigungspflicht auslösen würde.