auf das FZA auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU zum Tragen kämen und aufgrund von Art. 4 Abs. 3bis BGBM zudem im Innenverhältnis zwischen den Kantonen beachtlich seien. Entsprechend sei Art. 4 Abs. 1 BGBM, wonach kantonale Fähigkeitsausweise auf dem Gebiet der gesamten Schweiz gelten, insbesondere auf Berufsausübungsbewilligungen für Notare anwendbar; 2018 Anwalts- und Notariatsrecht 307