Die Beschwerde ist insoweit abzuweisen. 220 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2019 2019 Übriges Verwaltungsrecht 221 XIII. Übriges Verwaltungsrecht 33 Grundbuch Die flächenmässige Aufteilung eines selbstständigen und dauernden Baurechts unter Mitwirkung der Parteien des Dienstbarkeitsvertrags führt zu einem zusätzlichen dinglichen Recht, welches für die Mindestdauer von 30 Jahren zu begründen ist.