Von Bedeutung ist sodann eine teleologische Betrachtung: Sinn und Zweck der Voraussetzung der rechtspraktischen Tätigkeit bei einem im Kanton Aargau registrierten Anwalt oder bei einem aargauischen Bezirksgericht, beim Spezialverwaltungsgericht oder beim Obergericht ist, neben der praktischen Anwendung des im Studium erlernten theoretischen Wissens, angehende Anwältinnen und Anwälte vor dem Erwerb des Anwaltspatents mit dem (aargauischen) Prozessrecht und mit der täglichen Arbeit des forensisch tätigen Anwaltes vertraut zu machen.