Eine formelle Kapitalerhöhung führte die Beschwerdeführerin im Zuge der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital nicht durch, obwohl im Detailkontoauszug der Buchhaltung der Muttergesellschaft die Bezeichnung Kapitalerhöhung verwendet wird. Stattdessen wurden die bestehenden Darlehen um CHF 8 Mio. gegen Reserven ausgebucht und der den gesetzlichen Reserven zugeführte Betrag von CHF 8 Mio. gegen Gewinnvortrag verbucht. Damit verschwand der Verlustvortrag von CHF 6.5 Mio. in der Bilanz der Beschwerdeführerin vollständig. Als "Gegenleistung" erhöhte die Muttergesellschaft die Gestehungskosten ihrer Beteiligung um CHF 8 Mio.