58 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2019 6 Steuerrecht Ausbuchung eines Guthabens gegenüber einer Tochtergesellschaft zugunsten der Reserven (welche sodann zur Auflösung eines Verlustvortrags verwendet werden) ist keine steuerneutrale Kapitaleinlage. Dennoch ist der Vorgang steuerneutral, da das entsprechende Aktionärsdarlehen zusätzlich im Hinblick auf den schlechten Geschäftsgang der Tochtergesellschaften gewährt wurde und von einem unabhängigen Dritten nicht gewährt worden wäre.