Im Allgemeinen gelten als "Bauten" Gebäude oder gebäudeähnliche Objekte sowie Fahrnisbauten. Als "Anlagen" werden eher Einrichtungen bezeichnet, die das Gelände oder den umliegenden Raum verändern (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 5. Dezember 2007 zur Teilrevision des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen vom 19. Januar 1993 [Baugesetz, BauG], 07.314, [nachfolgend: Botschaft BauG], S. 31).