Vielen Versicherten ist es wichtig, für den Fall, dass bei ihnen ein stationärer Spitalaufenthalt und eine Operation erforderlich werden, den Operateur selbst wählen zu können. Es ist aber allgemein bekannt, dass mit einer solchen freien Arztwahl in aller Regel erhebliche Mehrkosten verbunden sind. Gegen diese Mehrkosten können sich Versicherte durch den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung absichern. Dabei ist notorisch, dass der allgemeine Versicherungsabzug (2016 im Kanton für alleinstehende Steuerpflichtige wie die Beschwerdeführerin CHF 2'000.00 [§ 40 Abs. 1 lit. g StG]; im Bund CHF 1'700.00 [Art. 33 Abs. 1 lit.