RPG erklärt die Grundsätze der Koordination auf Sondernutzungsplanungsverfahren für sinngemäss anwendbar. Die Ausdehnung auf die Nutzungsplanung wird mitunter damit begründet, dass eine Sondernutzungsplanung die anschliessende Baubewilligung weitgehend präjudizieren kann (vgl. BERNHARD WALDMANN/PETER HÄNNI, Raumplanungsgesetz, Bern 2006, Art. 25a N 72). Dies betrifft auch Lage und Ausdehnung öffentlicher Strassen, welche im Erschliessungsplan verbindlich festgelegt werden; Strassenlinien bestimmen dabei den Umfang des Enteignungsrechts (vgl. § 17 und § 132 Abs. 1 lit. c 2019 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 145