Aussage, wie der Zweck des Gewässerraums umgesetzt werden soll. Insbesondere wird nicht aufgezeigt, wie die Erschliessungsstrasse, welche den E.-Bach quert, unter den gewässerschutzrechtlichen Vorgaben realisierbar ist. Der vorliegende Planungsbericht datiert vor dem Inkrafttreten der geänderten bundesrechtlichen Gewässerschutzbestimmungen und konnte sich mit dieser Thematik daher nicht auseinandersetzen (vgl. Planungsbericht und präzisierter Planungsbericht, wonach sich die Situation durch den Raumbedarf des E.-Bachs erschwere). Zu diesem räumlichen Konflikt kann er folglich keine Antworten geben.