Die Sondernutzungsplanung hat sich insbesondere zur Freihaltung der Gewässerbereiche und zur Erforderlichkeit besonderer Massnahmen zu äussern (vgl. Empfehlungen für die Nutzungsplanung, Planungsberichte nach Art. 47 RPV, Beilage 2: Checkliste Sondernutzungsplanung des BVU, Abteilung Raumentwicklung). Der Erschliessungsplan "F.-Strasse" legt die Strassenführung mit Weg- und Strassenlinien im Bereich der Querung des E.-Bachs verbindlich fest (vgl. § 6 Abs. 1 BauV). Damit werden Lage und Ausdehnung der Erschliessungsanlagen für ein künftiges Bauprojekt vorgegeben. Insoweit kommt auch die Erschliessungsplanung nicht umhin, sich zur Querung des betreffenden Gewässerraums zu äussern.