Die im Gemeinderatsbeschluss gewährte materielle Hilfe beachtet die Existenzsicherung nicht. In Bezug auf die vorinstanzlichen Erwägungen gilt es zusätzlich festzuhalten, dass die beschriebene Richtlinie im Handbuch Soziales der Überzeugung Ausdruck gibt, dass – unabhängig vom Alter und der konkreten Wohnform – unterhalb der Grenze von 70 % des Grundbedarfs dauerhaft keine menschenwürdige Existenz möglich 164 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2019