Der Gemeinderat hat den Grundbedarf um Ausgabepositionen reduziert, welche bei der Miete des möblierten Zimmers nicht anfielen (im Einzelnen: Energieverbrauch, Internetbenutzung, Radio- und Fernsehgebühren, Zeitungen, Toilettenartikel, Putzmittel und Abfallsäcke). Insgesamt ergab sich eine Reduktion des Grundbedarfs um 18 %. Diese ist unter den Parteien unbestritten (für die Gewichtung der einzelnen Grundbedarfspositionen vgl. Handbuch Soziales, Kap. 7.1.2). 2.3.