Aus den ausgefüllten Formularen ist zu entnehmen, dass die Kursleitungen der Beschwerdeführerin mittels Arbeitsvertrag mit einem Jahrespensum von 1'232 Lektionen zu einem Bruttolohn von Fr. 6'000.00 (höchster Lohn) bzw. Fr. 5'500.00 (tiefster Lohn) angestellt sind. Im Bruttolohn eingeschlossen ist – in den Formularen für die drei Lose entsprechend angekreuzt – die Vor-/Nachbearbeitung des Unterrichts, administrative Aufgaben, die Teilnahme an Sitzungen sowie der gesetzliche Ferienzuschlag und die Feiertagsentschädigung. Die Ferien betragen 4 Wochen. Spesen werden nach Aufwand entschädigt.