UUU und der Einzonung der Parzelle Nr. VVV ergibt sich unzweifelhaft aus dem Planungsbericht vom 8. August 2016 sowie aus Erw. 2.3 des vorinstanzlichen Genehmigungsentscheids, wo von einem flächengleichen Abtausch zwischen der Zentrumszone I an der C.-Strasse (wo sich die Parzelle Nr. VVV befindet) und weniger gut gelegenen randlichen Gebieten der Wohnzone W2 und der Mischzone WG3 (gemeint sind die ausgezonten Teile der Parzelle Nr. UUU) gesprochen wird.