der Auszonung betroffene Grundeigentümer auch zur Beschwerde gegen die Zonierung des fremden Grundstücks legitimiert. Nur auf diese Weise kann er verhindern, dass Fakten geschaffen werden, die einer Belassung seines eigenen Grundstücks in der Bauzone entgegenstehen. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 22. November 2018, in Sachen A. gegen Einwohnergemeinde B. und Regierungsrat (WBE.2018.181). Aus den Erwägungen